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Zämmaläba

Wie kam es zur Totengräberstimmung im Gamser Dorfkern?

 

Im Gamser Dorfkern herrscht Totengräberstimmung, mit verursacht durch die Generationen andauernde Vormachtstellung der Mittepartei, die noch immer Mühe hat einzusehen, dass die Zeiten des Meinungsmonopols vorbei sind. Bekanntlich machen Monopole träge und verhindern Innovationen. Nur Dank weit verbreiteter Politikverdrossenheit können sich diese Kreise in alter Manier in Szene setzen. Der Widerstand in der Bevölkerung gegen diese konservative, neuerungsfeindliche Macht Konzentration in den Händen rückwärtsgerichteter Behörden nimmt jedoch stetig zu.   

Viele einstige Aushängeschilder für blühendes Unternehmertum sind den Missständen erlegen, welche die Behörden mit verschuldeten.

Restaurant Schäfli, Hofgarage, Blumenladen Rogger, Postbüro mit Schaltern und Käserei sind ersatzlos geschlossen. Mit behördlicher Unterstützung beeinträchtigen oder gar verunmöglichen zwei nachtaktive und lärmintensive Lebensmittelindustriebetriebe in dieser Wohnzone private Mietwohnungen.

Den Pöstler*innen wird eine Verteilstelle im Freien zugemutet. Das bewilligte sinnvolle Bauvorhaben für sechs Mehrfamilienhäuser auf dem ehemaligen Roggerareal dürfte auch wegen gesundheitsschädigenden Lärmbedingungen bedauerlicher Weise auf Jahre hinaus keinen Investor finden.

Mögliche Investoren und Unternehmer werden sich angesichts dieses Trauerspiels im Dorfkern zurückhalten. Schnell werden sie die allgemeine nahezu depressive Lage erfassen. Wenn sie dann auch noch das Schicksal der Liegenschaft Haagerstrasse 8 im Internet nachlesen, suchen sie erst recht das Weite.

Diese Liegenschaft ist und bleibt Mahnmal für Familienfeindlichkeit und Existenzbeeinträchtigung.

 

 

Wie kam es dazu? 

Beamtenwillkür und Mobbing

Die Mietwohnungen an der Haagerstrasse 8 sind amtlich wegen Gesundheitsgefährdung als nicht vermietbar eingestuft. Im Schulterschluss von Gemeindebehörden und Volg-Personal wurde und wird dieser Zustand mit vorsätzlicher Rücksichtlosigkeit verursacht. Der St. Galler Regierungsrat hat diese Zerstörung stillschweigend gedeckt.

Missbräuchliche Zufahrt zur öffentlichen Recyclinganlage

  • Die Gamser Behörden errichten ohne Mitwirkung der Anrainer eine öffentliche Recyclinganlage. Zur Bedienung dieser Anlage wird der öffentliche Privatverkehr in massloser Überschreitung des vertraglichen Durchfahrtsrechts der Konsumgenossenschaft über den Privaten Boden der Liegenschaft Haagerstrasse 8 geleitet. Es kann nicht sein, dass die Gamser Behörden ein privates Recht dazu missbrauchen, um Autofahrern und Fussgängern Zufahrt und Zutritt zu einer stark frequentierten Recyclinganlage ermöglichen.

Unrechtmässige materielle Landenteignung durch die Gamser Behörden

  • 2003: Jahre lang wehrt sich der Grundbesitzer gegen diese unrechtmässige materielle Landenteignung im Sinne einer massiven Werteinbusse. Doch von den Gamser Behörden werden alle Beschwerden abgewiesen. Diese Not zwingt den Grundbesitzer per Anwalt ein Verfahren gegen die Behörden einzuleiten.

Gemeinderatsschreiber schürt Hatz und Hetze

  • 2005: Um den Grundbesitzer zu beugen, stachelt der Gamser Gemeinderatsschreiber Markus Lenherr das Volg Personal gegen ihn auf, indem er behauptet, es gehe dem Grundeigentümer einzig darum, Zitat: «Sämtliche Geschäftsgebaren der Konsumgenossenschaft Gams unterbinden resp. verbieten zu wollen». Er schürt damit Hatz und Hetze des Volg Personals, weil er ihnen damit suggeriert, der Anrainer bedrohe ihren Arbeitsplatz.
    In verachtenswerter Gesinnung reagiert das Volg-Personal mit vorsätzlichem nächtlichem Rachenachtlärm. Von da an werden die Mieter als auch der Liegenschaftsbesitzer und seine Kinder Nacht für Nacht vorsätzlich aus dem Schlaf geschreckt.  

Illegaler Nachtlärm als Beugestrategie

  • 2008: Der Kanton verzögert das Beschwerdeverfahren über drei Jahre. Es kann vermutet werden, dass mit diese Beugestrategie der Widerstand des Grundbesitzers gebrochen werden soll. Darum lehnt der Kanton alle Gesuche, den illegalen Nachtlärm zu verbieten ab. Es macht den Anschein, dass auch der Kanton nicht gewillt ist, das Nachtlärmverbot tatkräftig durchzusetzen.
    So lässt man den Grundeigentümer mit einem Pingpongspiel zwischen Kanton, Polizei und Gemeinde ins Leere laufen. Fatal für den Liegenschaftsbesitzer, denn damit wird der Nachtlärm stillschweigend legitimiert. Damit muss er neben der unentgeltlichen Landenteignung durch Lärm und missbräuchliche Zufahrt auch noch die Zerstörung seiner Wohnungen bezüglich Vermietbarkeit hinnehmen.

Perfide Nichteinhaltung vertraglicher Nachtruhevereinbarung

  • Widerwillig muss der Volg auf Druck der Rechtsverfahren eine Vereinbarung zur Einhaltung der Nachtruhe unterschreiben. Personal und Lieferanten hat das nicht gekümmert. Weiterhin wird mit Absicht vor der abgemachten Zeit unter massiver vermeidbarer Lärmentwicklung an- und ausgeliefert. Nach mehreren Aufbieten der Polizei wurde die Nachtruhe jeweils für eine gewisse Zeit eingehalten. Nach Ablauf solcher Phasen des Anstandes ging die unzumutbare Lärmbelästigung unvermindert wieder los usw…

Liegenschaft ist in Verruf geraten

  • 2009: Die Mieter sind wegen des unerträglichen Nachtlärms ausgezogen. Da die Liegenschaft wegen des brutalen Nachtlärms in Verruf geraten ist, ziehen keine neuen Mieter mehr ein.

Die Kantonsregierung verweigert eine seriöse Abklärung

  • 2014: Der Grundbesitzer appelliert an alle sieben Regierungsräte, die rechtlich unhaltbaren Zustände in Bezug auf seine Liegenschaft aufzuklären. In Corpore weisen sie den Appell zurück, obschon dem Liegenschaftsbesitzer bereits und nachweislich ein Schaden im sechs stelligen Bereich entstanden ist. Trotzdem sieht die Regierung keinen Anlass vor Ort die Fakten zu prüfen. Die Mietausfälle im jährlichen fünfstelligen Bereich, müssen vom Liegenschaftsbesitzer auch in Zukunft wehrlos hingenommen werden.

Die Gründe der Unvermietbarkeit werden amtlich

  • 2022: Für die auch von ihr verschuldete Unvermietbarkeit der Wohnungen verlangt die Gemeinde Eigenmietwertsteuer und gar noch rechtswidrig Kehrichtgebühren. Auf Einsprache hin untersucht erstmals ein unabhängiger amtlicher Schätzer die genauen Umstände der nun seit 13 Jahren andauernden Leerstände dieser Liegenschaft. Da die Wohnungen bezugsbereit sind, wird er skeptisch und prüft seriös er die Faktenlage.

Fazit
Unvermietbarkeit dieser Wohnungen

Der jüngere Sohn wollte eine Wohnung im Elternhaus übernehmen. Er hat alle Zimmer herausgestrichen, Schallschutzfenster eingebaut und Glasfaseranschluss installiert.

       
Auch das Bad hat er Totalsaniert

Das Volg-Personal hat diese mitbekommen und darauf seinen hasserfüllten Mobbing Nachtlärm dermassen gesteigert, dass an einen gesunden Schlaf keine Nacht mehr zu denken war.

Damit haben sie mit ihrer Widerlichkeit den Sohn gebrochen. Um nicht krank zu werden, ist er noch während der Küchen-Renovation weggezogen.

Wie die Gitarrenklänge in diesem Garten und die Lieder die dazu gesungen wurden, ist auch das muntere Plätschern dieses Brünnleins ist verstummt

 

Diese teilweise rechtswidrigen Aktionen sind in der
folgenden Artikelserie mit Fakten belegt.

Ort der Taten

Soziales Zusammenleben, Recht und Gerechtigkeit sind öfters dem Gemeinderatsschreiber fast alleine überlassen. Er, Markus Lenherr, ist der tatsächlichen Schattenregent im Gamser Rathaus und es macht den Anschein, dass er aus dem Hintergrund ohne allzu grosse Kontrolle diktiert. Häufig wird man den Eindruck nicht los, dass dieser Schattenregent von den jeweils zuständigen Regierungsräten gnädige Rückendeckung erfährt.

In der Rubrik «Zämmaläbe» zeige die oft inkompetenten und von wenig Sozialkompetenz beherrschten Vorgehensweisen dieses Schattenregenten. Statt alleinerziehende Väter und Mütter zu unterstützen und Klein Gewerblern, die oft schwierige Lehrlinge ausbilden zu helfen, werden gerade diese Leute gnadenlos alleine gelassen. Mit solch verwerflichen Massnahmen werden unnötiger Weise Leute in eine staatsverdrossene Isolation getrieben.

Index:

Schritt 1: Der Dienstbarkeitsvertrag

Schritt 2: Behörden und Konsumgenossenschaft beginnen ihre fatale Zusammenarbeit

Schritt 3: Die Konsumgenossenschaft interpretiert den
Dienstbarkeitsvertrag willkürlich

Schritt 4: Nacht- und Nebelaktionen

Schritt 5: Das geduldete Verkehrschaos

Schritt 6: Der unkontrollierte Schattenregent

Schritt 7: Von Existenzgefährdung bis zum Leiden von Kindern

Schritt 8: Der Schattenregent fördert soziale Isolierung

Schritt 9: Schikanen und versuchte Abschiebung einer alleinerziehenden Mutter

Schritt 10: Ein mühsam erkämpfter und kostspieliger Vertrag gibt neue Hoffnung

Schritt 11: Die feindseligen Intrigen Konsumgenossenschaft beginnen von Neuem

Schritt 12: Todesstoss für Mietwohnungen

Schritt 13: Weiss der St. Galler Regierungsrat wofür er Rückendeckung gibt?

Schritt 14: Die GPK Gams schont den Schattenregenten

Schritt 15: Mit unhaltbaren Strafandrohungen will der Schattenregent Bürger mundtot machen

Schritt 16: Wildwestmanieren im Gamser Dorfkern
Brummi mit Drohfahrt gegen herzkranken AHV-Rentner
Episode 1

Schritt 17: Wildwestmanieren im Gamser Dorfkern
Volg Präsidentin provoziert Rechtsstreitereien
Episode 2

Schritt 18: 27. Juli 2022 Ergänzung Steuererklärung

Schritt 19: Weigerung des Steueramtes

Schritt 20: Die Unvermeidbarkeit der Wohnungen wird amtlich bestätigt

Schritt 21: Hohe Politikerin erniedrigt den ohnehin Schon dem Rufmord ausgesetzten 

Schritt 1:
Der Dienstbarkeitsvertrag

Anlässlich des Neubaus des Dorfladens in den sechziger Jahren wurde zur Erreichung geordneter Zustände mit dem angrenzenden Privateigentümer ein gegenseitiges Durchfahrtsrecht im Grundbuch eingetragen. (Rot Markiert) Im Vollzug dieser Vereinbarung wurden an allen drei Zufahrten Fahrverbotstafeln angebracht.

Schritt 2:
Behörden und Konsumgenossenschaft beginnen ihre fatale Zusammenarbeit

Auf dem Areal der Konsumgenossenschaft wird in Zusammenarbeit mit den Gamser Behörden ohne Baubewilligung und auch ohne die Nachbarn zu begrüssen, eine öffentliche Altstoffsammelstelle errichtet. Die privaten Anrainer werden fortan zunehmend durch Lärm und den überflüssigen Verkehr über ihren Privatgrund gesundheitlich geschädigt.

Schritt 3:
Die Konsumgenossenschaft interpretiert den

Dienstbarkeitsvertrag willkürlich

Wegen regen Aufkommens des Verkehrs zur Altstoffsammelstelle wird die erste Fahrverbotstafel bei der Zufahrt über das Privatgrundstück heimlich entfernt. Durch diesen weiteren willkürlichen Schritt wird das Grundstück des Anrainers fortan vom öffentlichen Privatverkehr anscheinend legitim befahren. Damit wird das gegenseitig vereinbarte grundbuchlich eingetragene Durchfahrtrecht zu einer öffentlichen Verkehrsfläche. Der Privateigentümer muss sich gefallen lassen, dass die Allgemeinheit sein Privatgrundstück befährt obwohl eine andere Zufahrtsmöglichkeit besteht. Dies widerspricht krasser Weise dem allgemeinen Grundsatz, dass die Ausübung einer Dienstbarkeit in möglichst schonender Weise auszuüben ist (Artikel 737 Absatz 2 ZGB). Es war und ist nicht der Sinn eines Dienstbarkeitsvertrages eine öffentliche Verkehrsfläche zu schaffen. Mit rotem Pfeil ist auf dem Foto der einstige Standort der Fahrverbotstafel markiert.

Schritt 4:
Nacht- und Nebelaktionen

Um der KG Gams noch weitere Verkehrsoptionen einzuräumen, wird die zweite Fahrverbotstafel unter den Augen eines Beamten demontiert. Damit ist die Durchfahrt auch von der anderen Seite her über den Privatgrund des Anrainers geebnet. Mit bis zu 50 km/h wird sein Grundstück von nun an vom öffentlichen Privatverkehr befahren.

Hier kam das zweite Verkehrsschild zu Fall.

Die Abdrücke der Halterungen des Fahrverbotes sind noch immer zu sehen.

Wer sich über das Verschwinden der Verbotstafeln wunderte, bekam von den Behörden und den Konsumgenossen-schaftern zur Antwort: «Bei der Bevölkerung sei die Sammelstelle sehr bliebt!»

Ja klar doch – kostenlose Rechte zu Lasten anderer sind immer beliebt.

Schritt 5:
Das geduldete Verkehrschaos

Um den Anschein zu erwecken, dass im Strassenverkehr des Gamser Dorfkerns alles seine Richtigkeit hat, ist dieses archaische Überbleibsel stehengeblieben. Symbolisch erinnert diese letzte verbliebene Fahrverbotstafel an den einst familienfreundlichen Dorfkern.

Schritt 6:
Der unkontrollierte Schattenregent

Ohne jegliche Einhaltung von Öffnungszeiten für die Benützer der Altstoffsammelstelle entwickeln sich während 365 Tagen im Jahr und bis in die Nacht hinein schwere Lärmimmissionen und unreguliertes Befahren des Grundstückes. Die Mieter des Anrainers beschweren sich bei ihm über den Dauerlärm, bei dem man nicht einmal am Sonntagmorgen seine Ruhe hat. Darauf meldet der Liegenschaftsbesitzer die Beanstandungen beim Ratsschreiber Markus Lenherr - zuerst mündlich und danach schriftlich. Der Anrainer weist ihn dabei auf den Schaden an seiner Liegenschaft durch die Verwahrlosungszustände an der Altstoffstelle. Der Ratsschreiber verharmlost jedoch die Beanstandungen, zieht alle Schriftenwechsel in die Länge und gibt schliesslich dem Liegenschaftseigentümer selbst auf schriftliche Anträge keine Antwort mehr.

Schritt 7:
Von Existenzgefährdung bis zum Leiden von Kindern

Um die Liegenschaft vor weiterem Schaden zu bewahren zieht der Privateigentümer des Mehrfamilienhauses einen Anwalt bei, welcher gegen die illegale Altstoffsammelstelle der Gemeinde ein Baubewilligungsverfahren anstrengt. In der Folge verlegte die Konsumgenossenschaft die Anlieferzeiten für die Lastwagenfahrer auf die nachtschlafende Zeit.

Zwischen drei und fünf Uhr in der Nacht kam es fortan
zu einem unerträglichen Verladelärm.

Dabei werden die Bewohner der Anrainerliegenschaft, darunter zwei Kinder, jede Nacht aus dem Schlaf gerissen.

Aus Gewinngründen hatte das Volg-Personal hat im Dorfkern eine nächtliche Logistik Drehscheibe für industrielle An- und Auslieferungen eingerichtet.

Die Kesselis liefern Früchte und Gemüse an und nehmen Brot und Lebensmittel mit. Traveco Liefert Lebensmittel und nimmt Backwaren mit. All das mit einem Pallettenrolli Geknatter und Geschramme vergleichbar mit der Lautstärke auf einer Schiffswerft.

Bild unten: Der Chauffeur dieses Lastwagens hat sein Gefährt bei laufendem Motor auf dem Grundstück des Anrainers geparkt, ist ausgestiegen und unterhält sich wegen des Motorenlärms lautstark mit dem dahinter angefahrenen Kesseli Lastwagenfahrer.

Während dessen sitzt eine aufgeschreckte Primarlehrerin schlaflos in ihrem Bett. Stunden später wird sie mit Schlafmanko vor ihrer Klasse stehen.

Nachtlärm Jahr um Jahr um Jahr nach dem Prinzip,

Gewinne Privatisieren
und verbrecherische Belastungen sozialisieren.

Schritt 8:
Der Schattenregent fördert soziale Isolierung

Wie auf dem Zonenplan der Gemeinde jedem ersichtlich ist, besteht zu der Altstoffsammelstelle von Norden her über den Privatgrund des Anrainers keine öffentliche Strasse. Um eine öffentliche Zufahrt von Norden her zu erreichen, wäre ein Landenteignungsverfahren nötig. Weil die Behörden wissen, dass die Aussichten auf eine Landenteignung kaum vorhanden sind, probieren sie die gleiche Rechtsstellung zu erreichen, indem sie die Verkehrsschilder abmontierten.

Mit welchen Bandagen der Gemeinderatsschreiber in dieser Angelegenheit hantiert, ist aus beiliegendem Zitat in seinem Schreiben an das Baudepartement des Kantons ersichtlich.

Es sei dem Leser überlassen, was von solchen peinlichen amtlichen Rundumschlägen zu halten ist. Jedenfalls kann keine Rede davon sein, dass auch nur angetönt wurde, die Geschäftstätigkeit der Konsumgenossenschaft unterbinden zu wollen. Die Frage, wer hier unsachlich ist, lässt sich jedenfalls schnell beantworten.

Mit seinen deplatzierten Bemerkungen hat der Ratsschreiber
etliche Konsumgenossenschafter gezielt und zu Unrecht
gegen die Anrainer aufgebracht.

Die diskreditierenden Äusserungen von Markus Lenherr sind schon deshalb indiskutabel, weil er das Vertrauen der Gamser gegenüber den Behörden ohne jeden Skrupel ausnützt.

Geschätzte Gamser Bürgerinnen und Bürger

Was würden Sie als Privateigentümer tun, wenn ihr eigener Grund und Boden von den Behörden als öffentliche Verkehrsfläche freigegeben wird?

Was würden Sie als Privateigentümer tun, wenn Sie, Ihre Kinder und die Mieter Ihrer Liegenschaft mit unnötig rücksichtslosem Lärm Nacht für Nacht aus dem Schlaf geschreckt werden?

Was würden Sie als Privateigentümer tun, wenn der Ratsschreiber Sie auf Ihre berechtigten Reklamationen hin in polemischer Weise bezichtigt, den Dorfladen zerstören zu wollen?

Was würden Sie als Privateigentümer und alleinerziehender Vater tun, wenn Ihr Kind gar von beeinflussten kirchlichen Kreisen in diese Auseinandersetzung hineingezogen wird und deshalb ab der dritten Primarklasse den Religionsunterricht verweigert?

Was würden Sie als Privateigentümer tun, wenn Sie gute Mieter verlieren, weil diese den rücksichtslosen Nachtlärm nicht mehr ertragen?

Was würden Sie als Privateigentümer tun, wenn Sie zwei gut bewohnbare Wohnungen in Ihrer Liegenschaft wegen des Lärms nicht mehr vermieten können?

Was würden Sie als Privateigentümer tun, wenn Ihr privates Grundstück unmittelbar der Hausmauer entlang jederzeit vom öffentlichen Privatverkehr befahren wird und Sie bei Reklamationen von den Behörden zu hören bekommen, diese Durchfahrt sei bei den Bürgerinnen und Bürgern akzeptiert und beliebt?

Schritt 9:
Schikanen und versuchte Abschiebung einer alleinerziehenden Mutter

Eines Tages begegnet der Liegenschaftsbesitzer auf dem Weg zur Post seiner Nachbarin. Auf den ersten Blick sieht er ihr an: etwas ist nicht in Ordnung. Als er sich nach ihrem Befinden erkundigt, stehen ihr augenblicklich die Tränen in den Augen. Als Nachbar bietet er ihr in seinem Büro einen Kaffee an und dabei erzählt sie ihm von den argen Vorkommnissen im Gamser Rathaus.
Sie ist auf das Sozialamt gegangen, weil ihr getrennt lebender Mann böswillig keine Alimente für die Kinder und schon gar kein Frauengeld bezahlte. Die Wohnungsmiete stand aus, ihr Konto fast leer und fürs Essen waren keine Mittel mehr da. Auf dem Sozialamt musste sie unter anderem ein Formular ausfüllen, in welchem sie die Vollmacht über ihr Konto der Gemeinde übertrug. Danach schickte man sie mit leeren Händen nach Hause. Ein paar Tage später hatte sie wieder auf dem Gamser Sozialamt zu erscheinen. Jetzt teilte ihr die Sacharbeiterin mit, es gebe für sie bis auf weiteres keine Sozialhilfe, da sie gegen ihren Mann noch keine Betreibung eingeleitet habe. Auf die Frage, woher sie das Geld für die Betreibungsgebühren nehmen solle, kam von der Sacharbeiterin lediglich ein Achselzucken, die dann aber noch nachschob, dass die Karenzfrist danach 14 Tage dauere und bis dahin müsse sie sowieso selber schauen, wie sie mit ihren Kindern zurechtkomme – so laute die Anweisung vom Schattenregenten.
Danach zog die Sacharbeiterin die Lokalzeitung aus der Schublade und schnitt zum Entsetzen der Nachbarin mit einer Schere ein Wohnungsinserat für die Feldblöcke im Nachbardorf Grabs heraus. Diesen Ausschnitt übergab sie dann der verzweifelten Mutter mit der Bemerkung, dass die Gamser Behörden einen Umzug nach Grabs unterstützen würden. Dies nachdem sich die Schweizer Mutter seit Jahren mit ihren Kinder klaglos in Gams aufgehalten hat.

Der Liegenschaftsbesitzer wollte nicht glauben, was er da eben von der Nachbarin erfahren hatte. Er ging ins Rathaus und befragte sie Sacharbeiterin, die ehrlich alles bestätigte, was die verzweifelte Mutter erzählt hatte. Ohne weiteren Kommentar verliess er darauf das Rathaus, ging hinüber zur Kantonalbank und hob anstelle der herzlosen Gemeinde SFr. 2000.- ab. Die mittellose Mutter hatte die Nacht zuvor nicht geschlafen und am offen Fenster war ihr Fantasien hochgekommen, kopfvoran hinunter zu springen – danach würde die gnadenlose Gemeinde wenigstens für ihre Kinder sorgen.
Er überreichte der Nachbarin das Geld mit den Worten, das er sich für eine solche Gemeinde zu tiefst schäme.
Vor dem Einschlafen fragte sich der Liegenschaftsbesitzer wie viele solche, unserem Land unwürdige Fälle es in Gams noch gibt.

Schritt 10:
Ein mühsam erkämpfter und kostspieliger Vertrag gibt neue Hoffnung

Erst im Rahmen der bewilligungspflichtigen Umnutzung des Magazins hat die KG Gams auf Druck der Anrainer eine Vereinbarung zur Einhaltung der Nachtruhe und anderer Auflagen eingehen müssen.

Vor 06. 00 Uhr am Morgen dürfen fortan keine Waren mehr angeliefert werden.

Zudem wird die Altstoffsammelstelle ausserhalb der Ladenöffnungszeiten abgesperrt. Mit dieser Vereinbarung wurde ein vernünftiger gutnachbarschaftlicher Interessenausgleich erreicht.

Magazin KG Gams

Schritt 11:
Die feindseligen Intrigen Konsumgenossenschaft beginnen von Neuem

Der Anrainer schöpft mit der getroffenen Vereinbarung neuen Mut, seine Wohnungen wieder vermieten zu können. Er bestellt Handwerker, baut neue Schallschutzfenster ein und beginnt mit der aufwendigen Innenrenovierung. Doch die Konsumgenossenschafter verstossen wieder zunehmend gegen die getroffen Vereinbarungen. Zuerst ermahnt der Anrainer den neuen Verwalter der KG Gams mündlich, sich an die Regulierungen zu halten. Dieser kennt diese Vereinbarungen nicht einmal und setzt in rücksichtsloser Weise bereits vor der abgemachten Zeit wieder Anlieferungen durch. Der Anrainer macht darauf per Einschreiben auf den Bruch der Vereinbarungen seitens der Konsumgenossenschafter aufmerksam und fordert Einhaltung und Entschuldigung ein. Die KG Gams gibt darauf keine Antwort, sondern produziert weiterhin unnötigen vereinbarungswidrigen Nachtlärm. In rücksichtsloser Weise montiert sie gar noch ohne Baubewilligung Grossventilatoren und richtet diese gegen die Mietwohnungen des Anrainers.

Schritt 12:
Todesstoss für Mietwohnungen

Der lärmgeplagte Anrainer muss feststellen, dass trotz der neuen kostspieligen Schallschutzfenster in den Mietwohnungen wegen des unerträglichen Verladelärms an einen gesunden Schlaf und somit an eine Vermietbarkeit nicht zu denken ist. Entmutigt muss er sein Renovierungsvorhaben aufgeben und den Handwerkern die begonnenen Arbeiten bezahlen. Offenbar ist für die Konsumgenossenschafter der Nachtlärm zum Druckmittel gegen Anrainer geworden. Bis jetzt haben sie sich auch auf die wenig familienfreundliche Mithilfe der Gamser Behörden verlassen können, insbesondere haben sie sich auf die Mithilfe des Gemeinderatsschreiber Markus Lenherr abgestützt.
Als ob der angerichtete Schaden noch nicht gross genug wäre, hat die Kesseli AG ihre Lieferanfahrten von Sattelschleppern und Lastwagen in der Nacht massiv ausgebaut. Der unerträgliche Lärm beim Herummanövrieren, Be- und Entladen der Transportgüter beginnt um 3 Uhr in der Nacht - das in einer Wohnzone!

Foto nach dem Niederlegen der Renovierungsarbeiten – Die Wand ist aufgebrochen, die Rohrleitungen für die Heizung sind rohbaumässig installiert und der neue Heizkörper steht nach fünf Jahren noch immer in seiner Verpackung daneben!

Vor diesen lärmigen Übergriffen fühlten sich etliche Wohnungsmieter in diesen Räumen wohl. Darunter ein dipl. Ing. und späterer Kanstonsrat mit seiner Frau, Primarschullehrerinnen – ja und viele erinnern sich besonders gerne an Kaisers Gebi und seine Era, wie Gebi sie liebevoll nannte. Sie lebten ein gutes Jahrzehnt zufrieden in einer dieser Wohnungen. All diese geschätzten Mieter waren auch veritable Steuerzahler in der Gemeinde. Sie wurden durch massiven Lärm der KG Gams, gedeckt durch den Ratsschreiber, aus diesen Wohnungen vertrieben. Der Schaden wegen der ausbleibenden Mieten liegt also nicht allein beim Privateigentümer sondern bei allen Gamser Steuerzahlern.

Hier geht wegen des Lärms niemand mehr ein und aus. Es hat jetzt Platz für ein Bänkchen –

Schritt 13:
Weiss der St. Galler Regierungsrat wofür er Rückendeckung gibt?

Der Liegenschaftsbesitzer schreibt wiederholt Briefe an die St. Galler Regierungsräte und mit dem Gesuch, die Augenfälligen Missstände zu beheben. Regierungsrätin Hanselmann schreibt in ihrer Antwort, dass sie sich darum kümmern werde und dass dies aber eine Weile dauern könne. Sie tat aber nichts und liess auch nie mehr etwas von sich hören. Anders die damalige Regierungsrätin Keller-Sutter. Sie schickte mein Gesuch umgehend an den Gamser Ratsschreiber zurück. Ihr Begleitschreiben lässt die Deutung zu, dass dem Gesuchsteller endlich das Maul zu stopfen sei. Schliesslich schrieb mir Regierungsrat Gehrer, dass man meine Gesuche nicht mehr behandeln werde und damit sei das letzte Wort gesprochen.

Zitat Gehrer: «Von Salamitaktik zur Landnahme oder gar von Mobbing könne nicht im Ansatz die Rede sein!»

Schritt 14:
Die GPK Gams schont den Schattenregenten

Nachdem der Liegenschaftsbesitzer von sämtlichen St. Galler Regierungsräten vertröstet vernachlässigt oder abgeschmättert wurde, schildert er die Missstände der Bundesratspräsidentin Sommaruga. Diese weist aus formellen Gründen sein Gesuch ab.
Später bekommt der Anrainer von einer Amtsstelle informell den Rat, sich an die GPK der Gemeinde Gams zu wenden. Diesem Rat ist er gefolgt und hat vor gut einem Jahr mit Simon Gabathuler von der GPK Gams mündlich seine Anschuldigungen gegen den als Drahtzieher operierenden Ratsschreiber Markus Lenherr beklagt. Simon Gabathuler bat darauf den Geprellten um eine schriftliche Ausführung des Sachverhaltes, damit dies in der GPK behandelt werden könne.
Umgehend hat der geprellte Liegenschaftsbesitzer die Kopie eines Schreibens an die Bundesrätin Simonetta Sommaruga an Simon Gabathuler gesandt. Dieser hat schriftlich versprochen, die Anschuldigungen gegen Markus Lenherr in der GPK zu prüfen und anschliessend den Prüfungsbeschluss mitzuteilen. Nachstehend die GPK – Mitglieder:
- Sandro Berger (Präsident)
- Simon Gabathuler
- Langenegger Hansjörg
- Bruno Scherrer
- Thomas Schöb

Der geprellte Eigentümer hat von der GPK nie eine Antwort bekommen. Dem Vernehmen nach haben sie nach Absprache mit dem Ratsschreiber Markus Lenherr dieses Schreiben in den Archiven versenkt. Nachstehend, das bei der GPK Gams eingereichte Schreiben an die Bundesratspräsidentin.

***

Andreas Lenherr
Haagerstrasse 8
CH-9473 Gams

Persönlich/Vertraulich
An die Bundespräsidentin
Frau Simonetta Sommaruga
Bundesplatz 3
CH-3005 Bern

Gams, 31. Dezember 2014
( … )

Sehr geehrte Frau Bundespräsidentin Sommaruga

Am heutigen Tag enden nach fünf jähriger Frist alle Gewährleistungen für Garantieansprüche meines ehemaligen Dachdeckerbetriebes. Auch wenn die St. Galler Regierung meinen Ruf als Geschäftsinhaber in Schutt und Asche gelegt hat, so war es doch eine gute Firma gewesen, denn es ist bis heute zu keiner einzigen Garantieforderung gekommen. Finanziell stand sie ebenfalls auf gesunden Beinen. Ich habe auch während 35 Jahren mit Hingabe Lehrlinge ausgebildet, darunter solche aus der Sonderschule, solche, die aus Milieu bedingten Schwierigkeiten schon mehrere Lehren abgebrochen hatten, und solche, die ganz einfach keine andere Lehrstelle bekommen hatten. Bis auf eine Ausnahme haben alle ihre Lehrabschlussprüfung bestanden. Diese Ausnahme war ein junger Bursche, der zwar die praktische Prüfung gemeistert hat, aber für den theoretischen Teil hätte er meine volle Unterstützung gebraucht. Wieso ich ihm diese Unterstützung nicht mehr geben konnte, wird in den nachstehenden Ereignissen deutlich.

Vor Jahren hat die St. Galler Regierung entschieden, den öffentlichen Verkehr gegen meinen Willen und ohne Entschädigung über mein Privatgrundstück zu leiten. Dagegen habe ich mich mit rechtlichen Mitteln gewehrt.

Um diese Landenteignung trotz meines Widerstandes durch zu würgen,

deckte die St. Galler Regierung einen über 10 Jahre dauernden ( … ) gegen mich und hat dabei die letzten drei Jahre aktiv vollstreckt.

Die Regierung setzte mich der Hatz derer aus, die mein privates Grundstück wider meinem Willen befahren und insbesondere der Konsumgenossenschaft Gams, die daran auch noch Geld verdient.

Diese Regierung trachtete im vollen Bewusstsein danach, mich seelisch
zu zermürben, um meinen Widerstand zu brechen.

Nach Gesetz hätte der Chef des Baudepartementes, Regierungsrat Willi Haag, meinen Rekurs gegen die Landnahme innert 90 Tagen entscheiden müssen. Er hat diese gesetzliche Frist um das Zehnfache hinausgezögert. Steter Tropfen höhlt den Stein, haben sich er und seine Beamten gedacht. Mit gnadenloser Niedertracht haben sie das ( … ) so lange an mir vollstreckt, bis ich daran zerbrochen bin.

Dieser ( … ) richtete sich gegen meine Existenz als Klein Gewerbler, gegen mich als alleinerziehenden Vater und gegen meine Söhne, deren Mutter schon vor Jahren erkrankte und in den Freitod gegangen war. Jeder hier durfte mir „dreckiger Querulant“ nachsagen, meine Söhne diverser Straftaten verdächtigen. Die St. Galler Regierung hat schliesslich mit dem Urteil zur unentgeltlichen Landenteignung all diese Traumatisierungen mitlegitimiert. Da geht man an keinen Stammtisch mehr, da machen meine Söhne in keinem Verein mit und da tritt man aus der Kirche aus (Jeremia 9.2.).

Nachdem das Urteil der Regierung gesprochen war, stand ich in allen Teilen als Verlierer da. Klar hätte ich dieses Urteil an die nächste Instanz weiterziehen können, aber nochmals Jahre des ( … ) gegen mich und meine Söhne, denen überdies die Berufsausbildung bevorstand, - dafür hatte ich keine Kraft mehr. Zudem musste ich mir eingestehen, dass der ( … ) nicht nur meine Seele zermürbt, sondern auch meiner Integrität als Bedachungsunternehmer einen irreparablen Schaden zugefügt hatte. So beschloss ich, meine Firma aufzugeben und meine verbleibende Kraft für deren Auflösung einzusetzen.

Als ich dies der St. Galler Regierung schriftlich mitteilte, bekam ich postwendend von Regierungsrat Willi Haag ein Telefon. Er liess es sich nicht nehmen, mir auch noch persönlich in die Seele zu stechen, indem er mir vorhielt, dass mein rechtlicher Widerstand von Anfang an völlig aussichtslos gewesen sei. Weiter warf er mit unverhohlen meine Dummheit vor. Höhnend sagte er zu mir, ich hätte mir von einem windigen Anwalt das Geld aus der Tasche ziehen lassen.

Hochmütig plapperte er dann auch noch, es sei mir ja sowieso nie um die Sache gegangen.

Nach dieser widerlichen Rechtfertigung seiner ( … ) an mir, war für den Chef des Baudepartementes und für die St. Galler Regierung allem Recht getan und mein Fall erledigt. Alle in dieser Regierung wissen, dass es in Tat und Wahrheit Willi Haag nie um die Sache gegangen ist. Es ist faktisch belegt, dass er der jahrelangen Hatz auf mich nur darum Vorschub gab, um seine Wählerinnen und Wähler bei Laune zu halten. So hat er sich bei meinen Gegnern während drei Jahren sympathisch gemacht und damit seine Wahlstimmengeilheit auf meine Kosten befriedigt. Innert Monatsfrist nach dem ( … )-urteil gegen mich liess er sich denn auch seine Wiederwahl mit einem Glanzresultat bestätigen.

Noch im selben Monat habe ich mit der Auflösung meiner Firma begonnen und auf Ende des darauffolgenden Jahres den Handwerksbetrieb eingestellt. Die Verantwortung für meine Angestellten, insbesondere für meine Dachdeckerlehrlinge, habe ich dabei so gut als irgend möglich wahrgenommen.

Seither lebe ich vom Vermögensverzehr. In meiner gedemütigten Verfassung Arbeit zu suchen und das als bald 60-Jähriger, dem zudem der Ruf eines gescheiterten Querulanten anhaftet, ist aussichtslos.

Regierungsrat Willi Haag hat ebenfalls im vollen Bewusstsein einen massiven Nachtlärm gegen meine Mietwohnungen geschützt, welche an das enteignete Grundstück grenzen. Die Konsumgenossenschaft Gams hat als Anrainer und Nutzniesser von der Landenteignung nach und nach diverse Anlieferungen mit Lastwagen völlig unnötig auf die Nacht verlegt. Damit entstand ein beabsichtigter Nachtlärm. So sind die Mieter in meinen Wohnungen ausgezogen und diese Mietwohnungen sind in Verruf geraten. Davon hatte die St. Galler Regierung ebenfalls Kenntnis und sie legitimierte damit die massive Nachtruhestörung, die seither mit Regierungssegen weitergeführt werden durfte.

Zwischenzeitlich ergeben sich aus diesem ( … ) Mietausfälle, die bald einmal mit SFr. 100‘000.- zu beziffern sind. Dazu kommt mein Einkommensverlust von ca. SFr. 500‘000.- exklusive den adäquat fehlenden Beträgen in meiner Pensionskasse. Für die St. Galler Regierung ist das aber nur ein bedeutungsloser Nebenschauplatz, für den sie keinerlei Verantwortung übernimmt.

So feiert diese Regierung weiterhin mit den Bürgern das gratis Befahren meines Privatgrundes gegen meinen Willen. Der Bürger glaubt ja schliesslich gerne, was ihm gefällt. Das mit dem „Gratis“ ist aber reine Augenwischerei. Wenn ich allein die Ausfälle meiner nicht mehr erwirtschafteten Einkommenssteuern zusammenzähle, welche die ruf-( … ) Einkommensvernichtung nach sich zog, kommen ich auf weitere SFr. 100‘000.- Schadensumme. Diesen Betrag bezahlen die Steuerzahler und damit die Bürger als Überfahrgebühr.

Mal ganz abgesehen von ebenfalls nicht mehr einbezahlten Arbeitnehmerbeiträgen wird der Steuerzahler für diese Überfahrgebühr in Zukunft noch deutlich tiefer in die Tasche greifen müssen, denn mein Vermögensverzehr nähert sich dem Ende. Der Tag wird kommen, wo ich auf dem Sozialamt lande. Einen ersten Teil von meiner Liegenschaft hat man mir bereits gestohlen und dann werden die Beamten meine Konten einstreichen und mir den Rest meines Hauses wegnehmen. Was dieser weitere Akt der Entwürdigung aus mir machen wird, daran wage ich nicht zu denken. Eines steht aber fest, wenn man einen Menschen seelisch kaputt macht, geht das leicht einmal in die Millionen an Schadenskosten. Der St. Galler Regierung ist das offensichtlich egal, da ja der arglose Steuerzahler auch diese Rechnung begleichen wird.

Ich ersuche Sie, Frau Bundespräsidentin, das hier geschilderte Unrecht an mir von Staates wegen aufzuklären, dies auch im Sinne der Schadensbegrenzung an den Steuerzahlern. Mit Totschweigen ist hier niemandem gedient, weder den Sitten dieses Landes noch dem Amtseid der St. Galler Regierung, unter dessen Schutz auch ich und meine Söhne wieder zu stellen sind.

Gezeichnet
Andreas Lenherr

***

Der geprellte Eigentümer hat von der GPK nie eine Antwort bekommen. Dem Vernehmen nach haben sie nach Absprache mit dem Ratsschreiber dieses Schreiben in den Archiven versenkt.

Offensichtlich ist es Markus Lenherr gelungen, den Eigentümer noch einmal von Kopf bis Fuss zu diskreditieren, denn die GPK gab nie eine Antwort.

Schritt 15:
Mit unhaltbaren Strafandrohungen will der Schattenregent Bürger mundtot machen

Nachdem der Ratsschreiber die GPK auf seiner Seite weiss, lässt er nun via den Gemeinderat gleich mehrere Strafandrohungen gegen den Liegenschaftsbesitzer aussprechen. Insbesondere hält der Gemeinderat fest, dass Markus Lenherr nicht seinen Seilschaften zuarbeite.

Der Gamser Gemeinderatsschreiber Markus Lenherr
behandelt alle Bürgerinnen und Bürger gleich!

Noch heute ist auf dem Zonenplan der Gemeinde Gams keine öffentliche Strasse zur Altstoffsammelstelle eingezeichnet. Trotzdem feiert Gemeinderatsschreiber mit den Konsumgenossenschaftern die auf sehr bedenkliche Art und Weise zusammengekommene Landenteignung.

Der Liegenschaftsbesitzer hat einiges Durchgemacht. Als die Kinder noch im Babyalter waren, erkrankte seine Lebenspartnerin an einem schweren psychischen Leiden. Nach ihrem Freitod zog er die Kinder alleine gross. Bei der Gemeinde hat der jedoch nie um auch nur einen Franken oder sonst eine Unterstützung angesucht. Trotzdem, seine beiden Söhne hatten währen der ganzen Schulzeit ein von ihm gekochtes Mittagessen auf dem Tisch und dazu einen Vater der mit ihnen die täglichen Freuden und Leiden besprach – das an 365 Tagen im Jahr.

Wie jeder andere Vater wünschte auch er, seine Liegenschaft dereinst seinen Söhnen zu vermachen. Und wie jeder andere Vater wünschte auch er, dass wenn die Freundinnen seiner Söhne zu Besuch sind, diese in einer respektablen Wohnung zu empfangen. Doch durch die hier geschilderten Tatbestände wird ihm dies nie mehr möglich sein - hofft der Schattenregent.

Schritt 16:

Wildwestmanieren im Gamser Dorfkern

Brummi mit Drohfahrt gegen
herzkranken AHV-Rentner

 

Mit verschärfter Familienfeindlichkeit zum ErVolg?

Offener Brief an die Konsumgenossenschaft Gams

Freitag, 13. November 2020

Nachtlärm, Drohfahrt mit Lastwagen gegen Anrainer und schwere fortgesetzte Missachtung der gegenseitigen Vereinbarung.

Sehr geehrte Damen und Herrn

Die Landi Werdenberg AG als verantwortliche Betreiberin und die Konsumgenossenschaft Gams sind nicht bereit, sich für die siehe Video massive Nachruhestörung und Drohfahrt entschuldigen.  Dies trotz einer im Jahre 2008 auf dem Vermittleramt getroffenen Vereinbarung zur Vermeidung von unnötigem Nachtlärm. Als arrogante rücksichtslose Verharmlosung muss die schriftliche Reaktion von Frau Erika Wismer als Gamser Volg Präsidentin betrachtet werden.  Zitat: „gewisse Unannehmlichkeiten“ und dann sinngemäss weiter, habe dieser Anrainer hinzunehmen.

Frau Erika Wismer als Präsidentin der Konsumgenossenschaft Gams treibt einen vorsätzlich schlampigen Umgang mit der Vereinbarung vom 10. September 2008. Allein schon die Tatsache, dass die Traveco in einer Stellungnahme zu den wiederholt auftretenden nächtlichen Lärmaktionen durch ihre Chauffeure schreibt, Zitat:

«Uns war bis zu Ihrem Mail nicht bewusst, dass zwischen Ihnen und der ehemaligen Konsumwaren AG (Volg) eine Vereinbarung besteht.»

Offenkundig ist Frau Wismer in Ihren Aufgaben als CEO von rund 30 Angestellten in vielen Bereichen überfordert, jedenfalls hält sie es nicht für nötig, die Lieferanten über die genannte Vereinbarung zu informieren.

Schon im August 2018 habe ich Frau Wismer nach etlichen Verletzungen gegen die Nachtlärmvereinbarung erneut schriftlich abmahnen müssen. Nach den neuerlichen schweren Vereinbarungsverletzungen bleibt mir leider nur noch der Gang an das Kreisgericht. Nach Konsultation meines Anwaltes kommen beim Kreisgericht zwei Wege in Betracht.

  • Erstens: Eine Zivilklage auf Schadenersatz und Unterlassung nach Artikel 684 ZGB wegen übermässiger vermeidbarer Immissionen.
  • Zweitens: Der gemeinsame Antrag auf Erlass eines gerichtlichen Verbotes gemäss Artikel 258 ZPO. Dies mit folgendem Text:

Privat

Unberechtigten ist das Befahren und der Warenumschlag
auf den Grundstücken Nr. 111 und Nr. 112 Haagerstrasse 4 und Haagerstrasse 8
Montag bis Donnerstag von 19.00 bis 06.00 Uhr
Freitag von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr
Samstag ab 17.00 Uhr
sowie an Sonn- und Feiertagen unter Androhung einer Busse bis CHF 500.- verboten.

Mels, den …    Kreisgericht Werdenberg – Sarganserland

Diese zweite Variante ist für alle Beteiligten vorteilhafter, denn eine Busse von CHF. 500.- wird weitere übermässige Immissionen verhindern. Diesbezüglich werden damit der Landi Werdenberg AG und der Konsumgenossenschaft auch weitere Schadenersatz- und Imageprobleme erspart.

Da die Konsumgenossenschaft als potentielle Schadensverursacherin weit mehr von einer Klärung der unbefriedigenden Situation profitiert, hat sie die Kosten des Kreisgerichtes sowie für die Beschaffung der Verbotstafeln inkl. Montage zu übernehmen.

Mit der Bitte um Verständnis für geplagte Anwohner ersuchen wir um Lösungsorientierte Antwort.

Freundliche Grüsse

Andreas Lenherr

*

Schritt 17

Wildwestmanieren im Gamser Dorfkern
Episode II

 Volg Präsidentin provoziert Rechtsstreitereien

Offener Brief an die Führung der Landi Werdenberg AG, Volg Gams, Werdenberger Brothandwerk und der Konsumgenossenschaft Gams

Sehr geehrte Frau Wismer

Ihre Antwortbriefe auf die strafrechtlich relevanten Vorfälle unter Ihrer Verantwortung sind eine grosse Enttäuschung. Sie wollen nicht nur die den Nachbarn fortgesetzt widerfahrenden argen Nachtlärmbelästigungen zurechtbiegen, sondern Sie vermitteln auch den Eindruck, als Gewerbebetrieb über Sonderrechte und Privilegien zu verfügen.

Sie schreiben als angebliche Tatsache, Zitat: « Traveco hat dir in ihrem Antwortbrief bestätigt, dass sie von den in Gams möglichen Lieferzeiten wissen»

Das genaue Gegenteil hat das Traveco Transportunternehmen geschrieben, Zitat: «Uns war … nicht bekannt, dass zwischen Ihnen und der ehemaligen Konsumwaren AG (Volg) eine Vereinbarung besteht.»

Es fällt dem Leser schwer, das Zuschieben der Schwarzpeterkarte an Traveco nicht als von Ihnen vorsätzlich begangene Lüge zu erkennen.

Es fragt sich ohnehin, warum Lieferanten zu nachtschlafender Zeit entgegen den Vereinbarungen überhaupt das Volggebäude betreten konnten. Offenbar war nicht einmal Ihr eigenes Personal über die Nachtruhevereinbarung instruiert. Entweder ihre Mitarbeiter haben die Vereinbarung von sich aus negiert, oder sie wurden angehalten die Abmachungen nicht zu beachten.

Wegen Ihres zweifelhaften Verhaltens haben die Anrainer einem Anwalt Vollmacht zur Beschreitung des Rechtswegs erteilen müssen.

Er teilt er uns nach einer ersten Anfrage mit, dass Sie keine befriedigenden Auskünfte geben, wie Sie für Ruhe und Ordnung sorgen wollen.

Darüber hinaus wollen Sie mit verfehltem Verweis auf Datenschutz und Strafgesetz, Zitat: «Als Betreiberin und Arbeitgeberin … Bild- und Tonaufnahmen nicht zustimmen.»
Dazu sei klargestellt, dass es um die Beweissicherung von Belästigungen geht, die von den unter Ihrer Verantwortung stehenden Grundstücken herrühren.

Wie Sie Ihre Betriebe führen oder als Arbeitgeberin handeln ist uns solange wir nicht unzumutbaren strafrechtlich relevanten Belästigungen ausgesetzt sind, egal. Deshalb werden Bild- und Tonaufnahmen zum Besitzesschutz auf unserem Grundstück durchgeführt.

Wir können uns des Eindrucks nicht erwehren, dass die begangenen argen Ruhestörungen nicht ans Tageslicht kommen sollen.

Einmal mehr glauben Sie Privilegen zu besitzen.
Es bleibt der Verdacht, dass Sie weiterhin Ihre Verantwortung ableugnen wollen.
Haben denn Anrainer nach Ihrer Ansicht kein Recht auf Ruhe Ordnung und Besitzesschutz?

***

Schritt 18

27. Juli 2022

Ergänzung Steuererklärung
(Auf Grund Aufforderung Steueramt)

Sehr geehrter Herr Höft

Ich komme hiermit Ihrer Aufforderung nach, die Mietverhältnisse in meinem Mehrfamilienhaus an der Haagerstrasse zu deklarieren und stelle den Antrag: Die zwei 3 ½ Zimmerwohnungen seien steuerlich zufolge Unvermietbarkeit und Leerräumung als Unternutzung nicht in den Eigenmietwert einzubeziehen.

Begründung:

  • Sie schreiben, dass ich die 2 ½ Zimmerwohnung im 2. OG bewohne. Diese Angabe ist nicht korrekt. Ich bewohne die 1 ½ Zimmerwohnung im 2. OG zu der noch das Wintergartenzimmer im 1. OG gehört. Steuerlich ist diese Wohnung als Eigenmietwert deklariert und abgegolten.
  • Unter meiner Wohnung, also im 1. OG befindet sich eine seit über 12 Jahren leerstehende 3 ½ Zimmerwohnung. *
  • Im EG befindet sich ebenfalls eine 3 ½ Zimmerwohnung, welche meinem jüngeren Sohn gratis zur Verfügung steht. *
  • Auf der Ostseite befindet sich eine 3 ½ Zimmerwohnung Hausteil mit separatem Eingang. (Kopie Mietvertrag liegt bei)
  • Das Büro im EG war seit der Betriebsaufgabe im Jahr 2010 leer. (Der hintere Teil ist mit einer Raumhöhe von 1.87 ohnehin nicht vermietbar.) Ab April 2021 besteht eine Teilmiete des Büros von der Wisflecken AG inkl. Firmenadresse zu 50 Franken pro Monat (gem. Steuerdeklaration).

* Die 3 ½ Zimmerwohnungen im EG und im 1. OG wären zwar noch bewohnbar, aber wegen dem unhaltbaren nächtlichen Lärm der zwei Lebensmittelindustriebetriebe sind sie nicht mehr vermietbar.

Die Gamser Behörden haben trotz meiner zahlreichen berechtigten Beanstandungen alles Mögliche unternommen, um die beiden Industriebetriebe ungerechtfertigt zu schützen. Sie haben damit in Kauf genommen, dass meine Mieter vertreiben wurden. Die letzte Mieterin hat mir bei der Schlüsselabgabe gesagt: „Der Gamser Dorfkern ist ein leeres lärmendes Loch.“ Ihr Mietzins betrug 620 Franken inkl. Nebenkosten.

Vor einigen Jahren habe ich einen letzten Versuch unternommen, meine Wohnungen wieder bewohnbar zu machen und habe dafür in der 3 ½ Zimmerwohnung im EG Schallschutzfenster einbauen lassen. Gegen den nächtlichen Industrielärm waren sie jedoch nahezu wirkungslos. Deshalb musste ich die Leerstände trotz investiertem Geld hinnehmen. Daraufhin haben die Gamser Behörden mein Gesuch ausgeschlagen, wegen der Leerstände die Kehrichtgebühr auszusetzen.

Die Details zu den wenig familienfreundlichen Behördenhandlungen können unter
www.gams-verliert-das -gesicht.ch in der Rubrik „zämmaläba“ nachgelesen werden.

Da die Wohnungen nicht mehr vermietbar sind, habe ich die 3 ½ Zimmerwohnung im EG kostenlos meinem jüngeren Sohn zur Verfügung gestellt. Altersgemäss war er damals der legeren Meinung, die Lärmverhältnisse aushalten zu können. Er wollte die Wohnvernichtung nicht annehmen und hat Bad und Arbeitszimmer auf eigene Kosten renoviert.

Schnell musste er jedoch feststellen, dass trotz seiner guten Konstitution wegen des massiven Nachtlärms der Kesseli AG an Schlaf im nordseitig gelegenen Zimmer nicht zu denken war. Deshalb hat er das Wohnzimmer mit dem Schlafzimmer tauschen müssen. Das bedeutete für ihn, dass er nur noch durch sein Schlafzimmer in sein Wohnzimmer gelangen konnte.

Es kam aber auch auf der Westseite des Schlafzimmers zu massiven und offensichtlich mutwilligen Nachtlärm Attacken der Werdenberger Brothandwerker.

Nach mehreren direkten Interventionen auch gegenüber rücksichtslosen Chauffeuren, hat sich die Situation etwas entspannt. Dies belegt mit aller Deutlichkeit, dass es dem Bäckerei- und Ladenbetrieb durchaus möglich ist, einen knapp tolerierbaren Lärmpegel einzuhalten. Die gemachten Erfahrungen lassen jedoch jederzeit neue Lärmexzesse befürchten.

Mein Sohn hat nun seine Wohnung wegen des Industrielärms der Kesseli AG und der Unsicherheiten auf der Westseite als unbewohnbar verlorengegeben müssen. Damit ist sein investiertes Geld verloren.

«Selbst wenn man hier gratis wohnen kann,
ist es nicht zum Aushalten.»

Er wird auf Ende September das Dorf verlassen. Damit geht ein seriöser und solventer Steuerzahler. Er wird zum gegebenen Zeitpunkt per Video im Detail über den Gamser Dorfkern im Sinne eines „leeren lärmenden Loches“, informieren. Wir beide können uns jedenfalls nicht vorstellen, dass die Überbauung Breiten von diesen massiven Lärmimmissionen nicht beeinträchtigt wird.

Wenn es auf den nächsten Winter zugeht werden die beiden 3 ½ Zimmerwohnungen leergeräumt sein.

Ich hoffe Ihnen mit diesem Schreiben klargelegt zu haben, dass diese Wohnungen nicht mehr zu vermieten sind und bitte höflich um Schutz meines Antrages.

Mit freundlichen Grüssen

Andreas Lenherr

Beilage: Kopie Mietvertrag

Kopien an:  Anwalt / Treuhänder
Option:        Veröffentlichung unter www.gams-verliert-das-gesicht.ch

 

***

Schritt 19

Weigerung des Steueramtes

Der Steuersekretär weigert sich die ausreichend dokumentierte Unvermietbarkeit der Wohnungen durchzuarbeiten, geschweige denn, sie mit Anerkennung zu würdigen.

Im Gegenteil legt er einen steuerbaren Eigenmietwert fest, der über 250 %
höher liegt als die Miete, welche die letzte Mieterin bezahlte,
die wegen des unzumutbaren Nachtlärms vor 14 Jahren ausgezogen ist.

Danach gibt er die Steuerakten dem Steuer Kommissar weiter und dieser ordnet nach nur sechs Jahren eine neue amtliche Schätzung der Liegenschaft an.

***

Schritt 20:

29. November 2022

Die Unvermeidbarkeit der Wohnungen wird amtlich bestätigt

***

Schritt 21:

2024: Zur Kürung der neuen Mitte Kantonsratspräsidentin findet mit einem Budget von 50'000.- aus der Gemeindekasse eine Dorffeier statt. Weil sich der Grundbesitzer noch immer gegen das ihm angetane schwere Unrecht wert, erniedrigt ihn die neue Mitte Kantonsratspräsidentin Barbra Dürr im Ramen Ihrer Kürung in einer überregionalen Gratiszeitung und somit in aller Öffentlichkeit als einen Stichler.

Pflegt das traditionelle Gamser Mittegebaren,
jene anders Denkenden zu verspotten,
welche der Gemeinderatsschreiber Markus Lenherr
auf dem Radar hat.